Folgendes gilt ab 12.04.2022: Hinweis zum Hygienekonzept im Rahmen der Bestimmungen und Rechtsverordnungen bzgl. der Corona-Pandemie BRD und Saarland
- Das geltende Hygienekonzept wird ständig an die aktuell gültigen Bestimmungen und Rechtsverordnungen der BRD und des Saarlandes bzgl. der Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst
- Das Hygienekonzept bezieht sich auf meinen Seminarraum und die Gästetoilette
- Die Sitzeplätze (Tische und Stühle) im Seminarraum werden vor und nach den Seminaren und Übungstreffen mit einer für Humane Coronaviren ausgewiesenen Flächen-Desinfektion gereinigt
- Die Gästetoilette wird vor und nach den Seminaren und Übungstreffen mit einer für Humane Coronaviren ausgewiesenen Flächen-Desinfektion gereinigt und ist generell nur einzeln zugänglich. Während des Seminars / der Übungstreffen stehen entsprechende Hand- und Flächendesinfektionen bereit
- Der Seminarraum wird regelmäßig gelüftet
Stand: 12.04.2022 Es gibt derzeit keine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes und keine Teilnahmebeschränkung bzgl 3G.